Bei den Klassen A und A2 wird zwischen dem Direkteinstieg und dem stufenweisen Zugang aus der jeweiligen niedrigeren Führerscheinklasse unterschieden. Beim stufenweisen Zugang z.B. von A1 auf A2 und A2 auf A entfällt bei mind. 2jährigem Vorbesitz der niedrigeren Führerscheinklasse die Theorieprüfung und somit auch die Pflicht, am Theorie-Unterricht teilzunehmen. Es ist dann nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben.
Bei der Erweiterung von AM oder B auf eine andere Zweiradklasse oder der Erweiterung A1 auf A ist dagegen immer eine theoretische und praktische Prüfung vorgeschrieben. Hier ist dann folgender Theorie-Unterricht vorgeschrieben:
Bei Ersterteilung einer Zweiradklasse:
mind. 12 x Grundunterricht, 4x klassenspezifischer Zusatzunterricht
Bei Erweiterung von B oder AM auf eine Zweiradklasse A1, A2 oder A
6 x Grundunterricht, 4x klassenspezifischer Zusatzunterricht