In dieser Rubrik bekommst Du alle Informationen zu deiner Ausbildung bei uns. Wir bringen viele Jahre Erfahrung mit und begleiten dich sicher durch die Theorie- und Praxisstunden.
Durch anklicken der Buttons unterhalb gelangst du zu den jeweiligen Übersichtigen. Schau dich um und informiere dich.
Wir freuen uns dich demnächst bei uns zu begrüßen!
Preise
Der Erwerb des Zweiradführerscheins ist vielfach auch eine Preisfrage. Doch man sollte unbedingt darauf achten, dass nicht zwingend der günstigste Fahrstundenpreis zum gewünschten und schnellem Erfolg führt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis und vor allem die Qualität der Ausbildung muss stimmen. Denn nur ein Fahrlehrer, der selbst aktiv Motorrad fährt, kann dich auch qualifiziert und praxisbezogen ausbilden, damit das Erlernte auch angewandt und umgesetzt werden kann.
Die Fahrschule Schulten ist seit mehr als 60 Jahren in zweiter Generation in der Fahrschülerausbildung tätig und bekannt dafür, sich für seine Fahrschüler/innen in allen Belangen einzusetzen. Wir wollen, dass unsere Schüler/innen mit so wenig Fahrstunden wie möglich, die Führerscheinprüfung bestehen und später sicher mit dem Zweirad unterwegs sind.
Über unsere Konditionen beraten wir dich gerne persönlich in unseren Fahrschulen oder unter: Tel. (02 81) 6 13 50
A u s b i l d u n g
AM
2rädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h. 3/4rädrige Klein-krafträder/Leichtkraftfahrzeug mit bbH max 45 km/h.
Mindestalter: Bereits ab 15 Jahren möglich.
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. l.ebensjahr vollendet hat.
Theorie-Unterricht bei Ersterwerb: 12 x Grundunterricht und 2 x klassenspezifischer Unterricht
Theorieprüfung: ja
Vorgeschriebene Sonderfahrten: keine
Sonderfahrten bei Erweiterung: keine
Praktische Prüfung: ja
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Mindestalter: 16 Jahre
Theorie-Unterricht bei Ersterwerb:
12 x Grundunterricht und
2 x klassenspezifischer Unterricht
Theorieprüfung: ja
Vorgeschriebene Sonderfahrten bei Ersterwerb:
5 x Überlandfahrten
4 x Autobahnfahrten
3 x Nachtfahrt
Sonderfahrten bei Erweiterung:
Praktische Prüfung: ja
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Theorie-Unterricht bei Ersterwerb:
12 x Grundunterricht und
2 x klassenspezifischer Unterricht
Theorieprüfung: ja
Vorgeschriebene Sonderfahrten bei Ersterwerb:
5 x Überlandfahrten
4 x Autobahnfahrten
3 x Nachtfahrt
Sonderfahrten bei Erweiterung:
3 x Überlandfahrt
2 x Autobahnfahrt
1 x Nachtfahrt
Praktische Prüfung: ja
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
Mindestalter: 24 Jahre
Theorie-Unterricht bei Ersterwerb:
12 x Grundunterricht und
2 x klassenspezifischer Unterricht
Theorieprüfung: ja
Vorgeschriebene Sonderfahrten bei Ersterwerb:
5 x Überlandfahrten
4 x Autobahnfahrten
3 x Nachtfahrt
Sonderfahrten bei Erweiterung:
3 x Überlandfahrt
2 x Autobahn
1 x Nachtfahrt
Praktische Prüfung: ja
Stufenregelung
Beim stufenweisen Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A entfällt die theoretische Prüfung. Voraussetzung ist, dass der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mind. zwei Jahren besitzt. Hingegen ist immer eine praktische Prüfung abzulegen.
kein Theorie-Unterricht bei Erweiterung
keine Theorieprüfung
keine Sonderfahrten
Praktische Prüfung: ja
B196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde der Zugang zu Leichtkrafträders der Klasse A1 erleichtert.
Durch eine Fahrerschulung kann die Berechtigung zur Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein erfolgen.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz Kl. B seit mindestens 5 Jahren
4 x klassenspezifischer Theorie-Unterricht zu 90 Minuten und mind. 5 Fahrstunden zu 90 Min.
Theorieprüfung: nein
Praktische Prüfung: nein
Wichtig: B196 ermöglicht keinerlei Aufstiegs-möglichkeiten zu A2 oder A!