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In dieser Rubrik bekommst Du alle Informationen zu deiner Ausbildung bei uns. Wir bringen viele Jahre Erfahrung mit und begleiten dich sicher durch die Theorie- und Praxisstunden. 

Durch anklicken der Buttons unterhalb gelangst du zu den jeweiligen Übersichtigen. Schau dich um und informiere dich.

 

Wir freuen uns dich demnächst bei uns zu begrüßen!

Preise

 

Der Erwerb des Zweiradführerscheins ist vielfach auch eine Preisfrage. Doch man sollte unbedingt darauf achten, dass nicht zwingend der günstigste Fahrstundenpreis zum gewünschten und schnellem Erfolg führt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis und vor allem die Qualität der Ausbildung  muss stimmen. Denn nur ein Fahrlehrer, der selbst aktiv Motorrad fährt, kann dich auch qualifiziert und praxisbezogen ausbilden, damit das Erlernte auch angewandt und umgesetzt werden kann.

 

Die Fahrschule Schulten ist seit mehr als 60 Jahren in zweiter Generation in der Fahrschülerausbildung tätig und bekannt dafür, sich für seine Fahrschüler/innen in allen Belangen einzusetzen. Wir wollen, dass unsere Schüler/innen mit so wenig Fahrstunden wie möglich, die Führerscheinprüfung bestehen.

 

Über unsere Konditionen beraten wir dich gerne persönlich in unseren Fahrschulen oder  unter: Tel. (02 81) 6 13 50 

A u s b i l d u n g

Fahrschule_Schulten_Wesel_Büderich_innen
Zweiradausbildung Fahrschule Schulten We

AM

2rädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h. 3/4rädrige Klein-krafträder/Leichtkraftfahrzeug mit bbH max 45 km/h.

 

 

 

Mindestalter: Bereits ab 15 Jahren möglich.

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. l.ebensjahr vollendet hat.

Theorie-Unterricht bei Ersterwerb: 12 x Grundunterricht und 2 x klassenspezifischer Unterricht

Theorieprüfung: ja

Vorgeschriebene Sonderfahrten: keine

Sonderfahrten bei Erweiterung: keine

Praktische Prüfung: ja

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Mindestalter: 16 Jahre

Theorie-Unterricht bei Ersterwerb:

12 x Grundunterricht und

2 x klassenspezifischer Unterricht

Theorieprüfung: ja

Vorgeschriebene Sonderfahrten bei Ersterwerb:

5 x Überlandfahrten

4 x Autobahnfahrten

3 x Nachtfahrt

Sonderfahrten bei Erweiterung:

Praktische Prüfung: ja

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

​​​Mindestalter: 18 Jahre

Theorie-Unterricht bei Ersterwerb:

12 x Grundunterricht und

2 x klassenspezifischer Unterricht

Theorieprüfung: ja

Vorgeschriebene Sonderfahrten bei Ersterwerb:

5 x Überlandfahrten

4 x Autobahnfahrten

3 x Nachtfahrt

Sonderfahrten bei Erweiterung:

3 x Überlandfahrt

2 x Autobahnfahrt

1 x Nachtfahrt

Praktische Prüfung: ja

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h

​​​​

Mindestalter: 24 Jahre

Theorie-Unterricht bei Ersterwerb:

12 x Grundunterricht und

2 x klassenspezifischer Unterricht

Theorieprüfung: ja

Vorgeschriebene Sonderfahrten bei Ersterwerb:

5 x Überlandfahrten

4 x Autobahnfahrten

3 x Nachtfahrt

Sonderfahrten bei Erweiterung:

3 x Überlandfahrt

2 x Autobahn

1 x Nachtfahrt

Praktische Prüfung: ja

Stufenregelung

Beim stufenweisen Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A entfällt die theoretische Prüfung. Voraussetzung ist, dass der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mind. zwei Jahren besitzt. Hingegen ist immer eine praktische Prüfung abzulegen.

kein Theorie-Unterricht bei Erweiterung

keine Theorieprüfung

keine Sonderfahrten 

Praktische Prüfung: ja

B196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde der Zugang zu Leichtkrafträders der Klasse A1 erleichtert.

Durch eine Fahrerschulung kann die Berechtigung zur Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein erfolgen.

Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz Kl. B seit mindestens 5 Jahren

4 x klassenspezifischer Theorie-Unterricht zu 90 Minuten und mind. 5 Fahrstunden zu 90 Min.

Theorieprüfung: nein

Praktische Prüfung: nein

Wichtig: B196  ermöglicht keinerlei Aufstiegs-möglichkeiten zu A2 oder A!

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