top of page

Führerscheinklassen Zweirad

AM

2rädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h. 3/4rädrige Klein-krafträder/Leichtkraftfahrzeug mit bbH max 45 km/h.

​​​

Mindestalter: Bereits ab 15 Jahren möglich.

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. l.ebensjahr vollendet hat.

Theorie-Unterricht bei Ersterwerb: 12 x Grundunterricht und 2 x klassenspezifischer Unterricht

Theorieprüfung: ja

Vorgeschriebene Sonderfahrten: keine

Sonderfahrten bei Erweiterung: keine

Praktische Prüfung: ja

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Mindestalter: 16 Jahre

Theorie-Unterricht bei Ersterwerb:

12 x Grundunterricht und

2 x klassenspezifischer Unterricht

Theorieprüfung: ja

Vorgeschriebene Sonderfahrten bei Ersterwerb:

5 x Überlandfahrten

4 x Autobahnfahrten

3 x Nachtfahrt

Sonderfahrten bei Erweiterung:

Praktische Prüfung: ja

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg

​​​Mindestalter: 18 Jahre

Theorie-Unterricht bei Ersterwerb:

12 x Grundunterricht und

2 x klassenspezifischer Unterricht

Theorieprüfung: ja

Vorgeschriebene Sonderfahrten bei Ersterwerb:

5 x Überlandfahrten

4 x Autobahnfahrten

3 x Nachtfahrt

Sonderfahrten bei Erweiterung:

3 x Überlandfahrt

2 x Autobahnfahrt

1 x Nachtfahrt

Praktische Prüfung: ja

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h

​​

Mindestalter bei Ersterwerb: 24 Jahre

Theorie-Unterricht bei Ersterwerb:

12 x Grundunterricht und

2 x klassenspezifischer Unterricht

Theorieprüfung: ja

Vorgeschriebene Sonderfahrten bei Ersterwerb:

5 x Überlandfahrten

4 x Autobahnfahrten

3 x Nachtfahrt

Sonderfahrten bei Erweiterung:

3 x Überlandfahrt

2 x Autobahn

1 x Nachtfahrt

Praktische Prüfung: ja

Stufenregelung

Beim stufenweisen Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A entfällt die theoretische Prüfung. Voraussetzung ist, dass der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mind. zwei Jahren besitzt. Hingegen ist immer eine praktische Prüfung abzulegen.

kein Theorie-Unterricht bei Erweiterung

keine Theorieprüfung

keine Sonderfahrten 

Praktische Prüfung: ja

B196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde der Zugang zu Leichtkrafträders der Klasse A1 erleichtert.

Durch eine Fahrerschulung kann die Berechtigung zur Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein erfolgen.

Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz Kl. B seit mindestens 5 Jahren

4 x klassenspezifischer Theorie-Unterricht zu 90 Minuten und mind. 5 Fahrstunden zu 90 Min.

Theorieprüfung: nein

Praktische Prüfung: nein

Wichtig: B196  ermöglicht keinerlei Aufstiegs-möglichkeiten zu A2 oder A!

bottom of page