Führerscheinklassen Zweirad
AM
2rädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h. 3/4rädrige Klein-krafträder/Leichtkraftfahrzeug mit bbH max 45 km/h.
Mindestalter: Bereits ab 15 Jahren möglich.
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. l.ebensjahr vollendet hat.
Theorie-Unterricht bei Ersterwerb: 12 x Grundunterricht und 2 x klassenspezifischer Unterricht
Theorieprüfung: ja
Vorgeschriebene Sonderfahrten: keine
Sonderfahrten bei Erweiterung: keine
Praktische Prüfung: ja
A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Mindestalter: 16 Jahre
Theorie-Unterricht bei Ersterwerb:
12 x Grundunterricht und
2 x klassenspezifischer Unterricht
Theorieprüfung: ja
Vorgeschriebene Sonderfahrten bei Ersterwerb:
5 x Überlandfahrten
4 x Autobahnfahrten
3 x Nachtfahrt
Sonderfahrten bei Erweiterung:
Praktische Prüfung: ja
A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Theorie-Unterricht bei Ersterwerb:
12 x Grundunterricht und
2 x klassenspezifischer Unterricht
Theorieprüfung: ja
Vorgeschriebene Sonderfahrten bei Ersterwerb:
5 x Überlandfahrten
4 x Autobahnfahrten
3 x Nachtfahrt
Sonderfahrten bei Erweiterung:
3 x Überlandfahrt
2 x Autobahnfahrt
1 x Nachtfahrt
Praktische Prüfung: ja
A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
Mindestalter bei Ersterwerb: 24 Jahre
Theorie-Unterricht bei Ersterwerb:
12 x Grundunterricht und
2 x klassenspezifischer Unterricht
Theorieprüfung: ja
Vorgeschriebene Sonderfahrten bei Ersterwerb:
5 x Überlandfahrten
4 x Autobahnfahrten
3 x Nachtfahrt
Sonderfahrten bei Erweiterung:
3 x Überlandfahrt
2 x Autobahn
1 x Nachtfahrt
Praktische Prüfung: ja
Stufenregelung
Beim stufenweisen Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A entfällt die theoretische Prüfung. Voraussetzung ist, dass der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mind. zwei Jahren besitzt. Hingegen ist immer eine praktische Prüfung abzulegen.
kein Theorie-Unterricht bei Erweiterung
keine Theorieprüfung
keine Sonderfahrten
Praktische Prüfung: ja
B196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde der Zugang zu Leichtkrafträders der Klasse A1 erleichtert.
Durch eine Fahrerschulung kann die Berechtigung zur Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein erfolgen.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz Kl. B seit mindestens 5 Jahren
4 x klassenspezifischer Theorie-Unterricht zu 90 Minuten und mind. 5 Fahrstunden zu 90 Min.
Theorieprüfung: nein
Praktische Prüfung: nein
Wichtig: B196 ermöglicht keinerlei Aufstiegs-möglichkeiten zu A2 oder A!