Die praktische Ausbildung ist aufgeteilt in normale Fahrstunden und Sonderfahrten.
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Beim Ersterwerb einer Zweiradklasse sind 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten vorgeschrieben.
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Bei Erweiterung nach 2jährigem Vorbesitz entfallen die Sonderfahrten.
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Bei Erweiterung einer Zweiradklasse z. B. von A1 auf A2 unter 2jährigem Vorbesitz müssen 3 Überland, 2 Autobahn und 1 Nachtfahrt durchgeführt werden.
Stufenführerschein:
Ihr seid bereits seit mind. 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse A1 oder A2 und möchtet auf die nächst höhere Führerscheinklasse erweitern? Dann habt ihr den Vorteil, dass nur eine praktische Prüfung nötig ist. Eine praktische Ausbildung ist hierbei nicht vorgeschrieben. Doch muss sich der Fahrlehrer davon überzeugen, dass der Bewerber über die in der Prüfung nachzuweisenden Fähigkeiten verfügt. Die Theorieprüfung entfällt beim stufenweisen Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 auf A beim mind. 2jährigem Vorbesitz.
Besonderheit: Inhaber einer vor dem 01.04.1980 ausgestellten Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 (alt) sind berechtigt Leichtkrafträder zu führen. Deshalb sind sie beim Erwerb der Klasse A2 Inhabern der Klasse A1 gleichgestellt.
Grundfahraufgaben:
In der praktischen Prüfung werden auch Grundfahraufgaben geprüft.
Grundfahraufgaben sind Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung, Ausweichen ohne Abbremsen, Ausweichen nach Abbremsen, Slalom, Langer Slalom, Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and go und Kreisfahrt
Praktische Prüfung:
Die praktische Prüfung bei Ersterwerb dauert 70 Min.
Die praktische Prüfung bei Erweiterung dauert 60 Min.
Die Praxis
Gern bilden wir von Motorrad zu Motorrad aus: